: Arbeitslose dürfen heizen
DORTMUND dpa ■ Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung, haben sie dennoch Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten. Dies gilt, solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden kann und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können. Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung sei unzulässig. Das Gericht entschied im Fall einer Arbeitslosen aus dem Hochsauerlandkreis, die mit ihrem Sohn in einer 93 Quadratmeter großen Mietwohnung lebt. Die Stadt Schmallenberg hatte der Frau die Heizkostenpauschale um 15 Euro gekürzt.