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Archiv-Artikel

MORDANSCHLAG AUF VERMIETER WEGEN ZWANGSRÄUMUNG Anwalt spricht von „Verzweiflungstat“

Wegen einer Messerattacke auf die Vermieter seiner Wohnung muss sich ein 52-jähriger Berliner wegen versuchten Mordes verantworten. Der angeklagte Industriekaufmann verweigerte am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht die Aussage. Sein Verteidiger sprach von einer Verzweiflungstat wegen der bevorstehenden Zwangsräumung der modernisierten Wohnung im Kneipen- und Szeneviertel Friedrichshains. „Nach jahrelangem Rechtsstreit fühlte sich der Mann terrorisiert“, argumentierte der Anwalt.

Am 20. August 2012 soll der zuletzt arbeitslose Mann vor Wut und Ärger zunächst seine vier Wände in einem Altbau in der Simon-Dach-Straße in Brand gesetzt haben. Anschließend soll der Mann im Treppenhaus seiner Wohnung seine Vermieter mit zahlreichen Messerstichen angriffen haben. Die damals 66-jährigen Eheleute kamen schwer verletzt ins Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifachen heimtückischen Mordversuch vor.

Die Verteidigung geht von versuchtem Totschlag aus. Der Angeklagte sei nach einem jahrelangem Rechtsstreit um seine Wohnung in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, erklärte sein Anwalt. „Der Mann fühlte sich gemobbt und aus der Wohnung geekelt“, sagte der Verteidiger.

Der erbitterte Rechtsstreit um die Miete der Wohnung endete mit der Zwangsräumung. Der Industriekaufmann hatte die Miete gemindert. Durch den Lärm der über Jahre dauernden Sanierung sei der Mann total genervt gewesen, argumentierte sein Anwalt. Der Angeklagte als normaler, kleiner Mieter habe sich nach mehr als zehn Jahren von den Eigentümern vertrieben gefühlt, mit dem Ziel, in dem sehr begehrten Wohnviertel an lukrative Neumieter zu kommen. (dpa)