Antidiskriminierung: Nur 17 „berechtigte“ Fälle
Fünf Jahre nach Schaffung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bislang zum Thema Polizei nur 227 entsprechende Beschwerden eingegangen. Davon seien 17 als berechtigt eingestuft worden, sagte Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Die anderen 200 Diskriminierungsvorwürfe gegen die Polizei seien unberechtigt oder nicht zu klären. Hochgrebe sagte, diese niedrigen Zahlen angesichts vieler tausend Einsätze würden zeigen, dass die Polizei „grundsätzlich diskriminierungsfrei“ agieren würde. Vorwürfe von struktureller Diskriminierung seien nicht zu erkennen. Das viel diskutierte und auch kritisierte Gesetz bezeichnete er trotzdem als sinnvoll. Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sagte, nur drei Prozent der Beschwerden bezögen sich auf das Antidiskriminierungsgesetz, dass seit 2020 gilt. (dpa)
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