: Anthrotherapien erstattungsfähig
Krankenkassen dürfen Heilmittel wie Maltherapie, Heileurythmie, Sprachgestaltung oder rhythmische Massage erstatten, so lautet eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG), das jetzt rechtskräftig wurde. Das Gericht wendet sich damit gegen die Sichtweise des Bundesversicherungsamts, das immer wieder versucht hatte, Kassen das Bezahlen besonderer Therapien und Naturheilmittel zu untersagen. Zudem machte das BSG deutlich, dass es anthroposophische Medizin und Homöopathie als eigenständige und zugelassene Therapierichtungen betrachtet.