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Archiv-Artikel

in kürze UNTERHALT Anspruch verjährt nicht

Berechtigte verlieren ihren Anspruch auf gerichtlich festgelegten Unterhalt nach einer Scheidung nicht, wenn sie das Geld zeitweise nicht einfordern. Das Verwirken von Unterhalt ist nach Ansicht des OLG Koblenz nur bei besonderen Umständen möglich. (Az.11 UF 319/02) (dpa)