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Archiv-Artikel

in kürze TROTZ FIRMENPLEITE Anspruch auf Urlaub

Durch eine Firmenpleite verfallen bestehende Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern nicht. Insolvenzverwalter müssen Arbeitnehmern sowohl beantragten Urlaub genehmigen und das Urlaubsentgelt aus der Insolvenzmasse zahlen als auch Resturlaub entgelten, entschied das Bundesarbeitsgericht gestern (9 AZR 97/06). (dpa)