: Anschlag ist Lebensrisiko
HANNOVER taz ■ Ein beim Terroranschlag von Djerba verletzter Junge erhält kein Schmerzensgeld vom Tourismuskonzern TUI. Das Landgericht Hannover wies gestern die Klage des Sechsjährigen ab. Terroranschläge gehörten seit dem 11.9.2001 „zum allgemeinen Lebensrisiko“, sagte die Richterin. Der Junge hatte bei der Explosion im Jahr 2002 schwerste Verbrennungen erlitten. Bericht Seite 7, Kommentar Seite 11