Angriffe auf Juden : Die Grenzen der Meinungsfreiheit
Es ist gut, dass Araber in Deutschland Meinungsfreiheit genießen – anders als in ihren Heimatländern. Diese Meinungsfreiheit endet dort, wo sie zur Gewalt aufrufen, wie in Bremen mit dem Slogan „Tötet Israel“ geschehen. Deutschland hat die historische Verpflichtung, gegen solche Angriffe auf den jüdischen Staat vorzugehen. Eine Polizei, die bei einer angemeldeten Demonstration palästinensischer Gruppen keine des Arabischen kundigen Beamten aufbietet, ist bestenfalls blauäugig zu nennen.
Kommentarvon Jan Kahlcke
Es ist befremdlich, wenn der NPD-Chef Udo Voigt im zwanzig Kilometer entfernten Verden festgenommen wird, nur weil seine Hetzparolen auf deutsch formuliert sind, seine arabischen Brüder im Geiste sich aber hinter ihrer Muttersprache verstecken können.
Auch ohne Fremdsprachenkenntnisse unübersehbar ist es indes, wenn aus der Kundgebung heraus Kippa-Träger bespuckt werden. Es ist unerträglich, wenn die berechtigte Wut über die Indifferenz des Westens solche Formen annimmt, getreu der im nahen Osten leider verbreiten Gleichsetzung von Juden und dem Staat Israel.
Die Polizei muss auch das Recht der Juden auf Meinungsäußerung und Unversehrtheit schützen. Wenn die Angegriffenen stattdessen des Ortes verwiesen werden, ist das skandalös.