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Archiv-Artikel

Andacht-Störer muss zahlen

Ein stadtbekannter Gottesdienststörer muss für seine Krawallaktionen in Kirchen 400 Euro Geldstrafe zahlen. Am Montag verurteilte ein Berliner Amtsrichter den Bibelfanatiker wegen Störung der Religionsausübung. Der 44-jährige Sozialhilfeempfänger steht zu seinen Taten. Aus seiner Sicht werden in den Kirchen Irrlehren verbreitet. Aus Nächstenliebe wolle er den Gemeinden den Weg zur richtigen Bibelauslegung weisen, meinte er vor Gericht. Der Angeklagte musste sich für drei Zwischenfälle verantworten, darunter für einen Auftritt bei einem Gottesdienst des evangelischen Landesbischofs Wolfgang Huber im Dom. Der Vorwurf wegen eines Auftritts bei einer Parlamentsrede von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag wurde mit Hinweis auf die Verhandlung über die Gottesdienststörereien eingestellt. DPA