■ Am Rande: Ein Jahr Bewährung für Modrow gefordert
Dresden (AFP) – Im Meineids- prozeß gegen den ehemaligen DDR-Ministerpräsidenten Hans Modrow hat die Staatsanwaltschaft eine Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung gefordert. Die Anklage sprach von einem minderschweren Fall von Falschaussage. Zusammen mit einer vorherigen Verurteilung zu neun Monaten Haft wegen Wahlfälschung solle die Strafe für den PDS-Ehrenvorsitzenden zu insgesamt einem Jahr Haft auf Bewährung ausgelegt werden.
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