■ Am Rande: DF1: Und der Kampf geht weiter
Die gerichtlichen Scharmützel zwischen dem Abosender premiere und Leo Kirchs Bezahl-TV DF1 dauern an und führen nun auch im Kreis der Medienkontrolleure zum Streit. Grund: einige der Medienwächter halten das Vorgehen der bayerischen Medienbehörde BLM für fragwürdig.
Vorgestern entschied das Hamburger Landgericht, aufgrund eines sogenannten feststellenden Verwaltungsakts der BLM den Vollzug einer einstweiligen Verfügung (EV) gegen DF1 auszusetzen. Die hatte der Abosender premiere erwirkt. Bis zur Entscheidung über diese EV, worüber das Gericht am Donnerstag verhandelt, darf Kirch nun weiterhin auch außerhalb Bayerns um Abonnenten werben. Das Gericht teilte mit, dies sei „keine Vorentscheidung“ in der Sache.
DF1 hat anstatt der eigentlich vorgeschriebenen bundesweiten Sendelizenz nur einen Vertrag mit der BLM über die Teilnahme an Bayerns Digitalversuchsprojekt. Darin ist eine Satellitenverbreitung lediglich zur Zuführung des Signals in Bayerns Kabelnetze geregelt. Anders als die BLM in ihrem Verwaltungsakt, mögen andere Medienanstalten daraus kein bundesweites Senderecht ableiten. Sie halten den „feststellenden Verwaltungsakt“ für unerheblich. Berlins Mediendirektor Hans Hege: „Wir haben immer die Auffassung vertreten, daß bayerische Kompetenz an bayerischen Grenzen endet.“
Das Gericht hatte sich beim Erlaß der EV auf ein entsprechendes Rechtsgutachten von Hessens Mediendirektor Wolfgang Thaenert gestützt. Nun rächt sich, daß aufgrund fehlender medienrechtlicher Regelungen die digitale Revolution in Deutschland auf dem Boden regionaler Versuchsbestimmungen stattfindet. „Die saubere Lösung“, so Hege, „ist die bundesweite Zulassung.“ DF1 fordert er auf, eine solche zu beantragen, zudem ihr inhaltlich wohl nichts entgegenstände. BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring, heißt es aus dem Kreis der Medienwächter, habe möglicherweise den Konsens überspannt. In der nächsten Woche will die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten über das Thema reden. lm
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