■ Am Rande: Gericht läßt Beschwerden zu BSE zu
Frankfurt (Oder) (dpa/bb) – Im Streit um die Tötung von Rindern aus Großbritannien und der Schweiz zum Schutz vor der Rinderseuche BSE hat das brandenburgische Oberverwaltungsgericht die Beschwerden der Landkreise Elbe-Elster und Dahme-Spreewald zugelassen. In Brandenburg hatte bereits das Verwaltungsgericht Potsdam die Tötung in 35 Fällen als unzulässig eingestuft. Auch gegen diesen sogenannten Stoppbeschluß des Gerichts sind Rechtsmittel angekündigt. Rund 130 Rinder waren in Brandenburg Anfang des Monats infolge der Bonner Verordnung ohne Einschaltung eines Gerichts getötet worden.
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