■ Am Rande: Rheinland-Pfalz muß Beihilfen zurückfordern
Freiburg/Luxemburg (taz) – EU-Recht verdrängt deutsches Recht, wenn es um die Rückzahlung von Subventionen geht. Dies entschied gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Anlaß des Urteils war eine Beihilfezahlung in Höhe von acht Millionen Mark, mit der das Land Rheinland-Pfalz den Aluminiumhersteller Alcan am Standort Ludwigshafen halten wollte (taz vom 10.9. 1996). Die Beihilfe war EU- rechtswidrig, wurde vom Land aber zu spät zurückgefordert. Der EuGH entschied nun, daß der Ablauf deutscher Fristen eine EU- rechtlich gebotene Rückzahlung nicht verhindern könne.
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