Alte juristische Zweifel : Feuerberg in Karlsruhe
Die Entscheidung eines Bergedorfer Richters, die Einweisung eines 14-Jährigen in die Geschlossene Unterbringung Feuerbergstraße vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüfen zu lassen, stößt bei der CDU auf Unverständnis. Es sei „reichlich spät“, wenn eine 25 Jahre alte Vorschrift nun „derart in Frage gestellt wird“, teilte gestern der CDU-Abgeordnete Kai Voet van Vormizeele mit. Die Einweisungsvorschrift sei von anderen Richtern „schon tausendfach“ angewandt worden.
Allerdings weist ein Arbeitspapier des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur Feuerbergstraße darauf hin, dass der entsprechende Paragraph 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches seit Inkrafttreten umstritten ist. So gab es bereits vor 24 Jahren ein Gutachten, dass diesen für „verfassungswidrig“ erklärte. In der Vergangenheit stritten Juristen immer wieder um die Frage, ob der dort erlaubte Freiheitsentzug nur für die Psychiatrie oder auch für die Pädagogik gelte. Frühere Einweisungen in andere Geschlossene Heime, bundesweit gibt es darin rund 230 Plätze, könnten juristisch insofern anders beurteilt werden, als in jenen Fällen der Freiheitsentzug nur individuell angewendet wird – und nicht als Pauschallösung wie nun in der Feuerbergstraße.
Bei dem Bergedorfer Richter handelt es sich um Olof Masch, der bereits im Januar dieses Jahres auf einer GAL-Veranstaltung seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Feuerbergstraßen-Konzepts vortrug und berichtete, 21 seiner Kollegen würden diese Position teilen. Auf Wunsch der Grünen sollte Masch auch im PUA aussagen. Das lehnte die CDU ab. kaj