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Archiv-Artikel

in kürze HEIMLICHER MITHÖRER Als Zeuge untauglich

Wer ohne Quittung und per Handschlag Geld verleiht, kann vor Gericht nicht einen heimlichen Mithörer als Zeugen für seine Forderung aufbieten. Laut BGB verletze dies das Persönlichkeitsrecht des Belauschten. Die Zeugenaussage sei nicht verwertbar (Az: XI ZR 165/02). (dpa)