in kürze KIRCHENSTEUER : Alle Arbeitslosen zahlen
Auch Erwerbslose ohne Konfession müssen hinnehmen, dass ihnen Kirchensteuer vom Arbeitslosengeld abgezogen wird. Das entschied das Sozialgericht Detmold. Nach Zahlen der Bundesstatistiker von 1998 zahlten 57,1 Prozent der Arbeitnehmer Kirchensteuer, also die Mehrheit, begründete das Gericht. (Az. S 12 AL 26/03) (dpa)