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Archiv-Artikel

Al-Qaida-Prozess: Bei Strafe BGH

HAMBURG dpa ■ Die Verteidiger des wegen Terrorbeihilfe angeklagten Mounir al-Motassadeq wollen bei einer möglichen Verurteilung erneut vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. „Wir wollen auf jeden Fall einen Freispruch, sonst geht es zum BGH“, sagte Rechtsanwalt Ladislav Anisic gestern nach seinem Plädoyer vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Die Anklage wirft Motassadeq vor, als Mitglied einer Hamburger Terrorzelle um die Todespiloten vom 11. September 2001 Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen geleistet zu haben. Der Marokkaner war im Februar 2003 bereits zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der BGH hatte das Urteil aber wegen Mängeln in der Beweisführung aufgehoben. Der neue Richterspruch wird für Freitag erwartet. Die Bundesanwaltschaft fordert erneut die Höchststrafe.