Airbnb verliert: Firma muss Daten herausgeben
Der Apartmentvermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen. Airbnb betreibt eine Internetplattform, auf der Ferienwohnungen zur Miete angeboten werden. Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter und die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Das Amt hatte den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen verstoßen wird, weil die Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten. (dpa)
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen