Airbnb verliert: Firma muss Daten herausgeben
Der Apartmentvermittler Airbnb muss nach einem Gerichtsurteil die Daten privater Vermieter an Behörden herausgeben, wenn es den Anfangsverdacht einer Zweckentfremdung gibt. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des irischen Unternehmens dagegen zurück, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen. Airbnb betreibt eine Internetplattform, auf der Ferienwohnungen zur Miete angeboten werden. Im Dezember 2019 hatte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg das Unternehmen verpflichtet, Namen und Anschriften zahlreicher Anbieter und die genaue Lage ihrer Quartiere zu übermitteln. Das Amt hatte den Verdacht, dass gegen das Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen verstoßen wird, weil die Inserate keine oder falsche Registriernummern hatten. (dpa)
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