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Archiv-Artikel

Absetzbare Kirchensteuer

betr.: „Nachhaltige Bescherung“ von Gerd Grözinger, taz vom 21. 12. 02,

Nicht einmal 10 Prozent der Kirchensteuern kommen sozialen Zwecken zugute – aber 19,9 Prozent (Eingangssteuersatz 2003) und mehr entgehen der Allgemeinheit an Einnahmen aus der Einkommensteuer, weil Kirchensteuern das zu versteuernde Einkommen vermindern. Ein Steuerpflichtiger, der keine Kirchensteuer zahlt und stattdessen eine höhere Einkommensteuer, stellt damit in aller Regel mehr Geld für die Allgemeinheit zur Verfügung, als wenn er Kirchensteuer zahlen würde. Angesichts dieser Sachlage ist es befremdlich, dass Gerd Grözinger ausgerechnet die „Steuerpflichtigen ohne formelle Religionsmitgliedschaft“ zur Kasse bitten will – sie, die ohnehin mehr für die Allgemeinheit zahlen, selbst wenn sie nicht einen Euro zusätzlich für soziale Zwecke spenden. Sachgemäßer wäre es gewesen, erst einmal die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer in Frage zu stellen, mit der die Allgemeinheit die Kirchenmitgliedschaft subventioniert, die doch im Wesentlichen ein Privatvergnügen der Kirchenmitglieder ist. IRENE NICKEL, Braunschweig

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