das wichtigste : Abschiebepraxis im Südwesten gerügt
LEIPZIG afp ■ Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat erneut die Ausweisungspraxis in Baden-Württemberg gerügt. Die Ausweisung von EU-Bürgern und Türken ohne die Möglichkeit des Widerspruchs bei einer unabhängigen Stelle verstoße gegen europäisches Recht, hieß es gestern in dem Urteil. Damit erklärten die Bundesrichter die Ausweisung eines in Berlin geborenen straffälligen Türken für rechtswidrig. Dieser wurde wegen Handels mit Haschisch zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte daraufhin seine Ausweisung verfügt und begründete es mit einer gewollten Abschreckung. Das Aufenthaltsrecht sei mit der Haftstrafe erloschen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Ausweisung nur aus individuellen Gründen zulässig sei und wenn von dem Ausländer eine Gefahr ausgehe. (Az.: 1 C 5.04)