piwik no script img

■ AbgesegnetUlbricht als Richter

Berlin (dpa) – Die SED-Führung hat offenbar Todesurteile bereits vor Beginn der Gerichtsverhandlungen abgesegnet. Im Rechtsbeugungsprozeß gegen die ehemalige DDR-Richterin Helene Heymann verlas die 27. Große Strafkammer des Berliner Landgerichts gestern eine SED-Hausmitteilung aus dem Jahr 1955 an den damaligen Ersten Stellvertreter des Staats- und Parteichefs, Walter Ulbricht. Darin wurde die Todesstrafe für den kurz darauf wegen Spionage verurteilten Joachim Wiebach vorgeschlagen und von Ulbricht mit „Einverstanden“ unterzeichnet. Die 77jährige Diplom- Juristin, die an sechs Todesurteilen für angebliche Spione und Saboteure beteiligt war, hatte nach eigenen Angaben keine Kenntnis über diese Vorgänge.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen