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Archiv-Artikel

Abgeordneten-Gesetz neu

Bremen taz ■ Nachdem das Bremische Abgeordnetengesetz verschiedentlich Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten aufwies, hat das Parlament gestern in erster und zweiter Lesung einer Neufassung dieses Gesetzes zugestimmt. Es regelt unter anderem die Frage nach Übergangsgeldern für Abgeordnete, die aus dem Parlament ausscheiden. Wer, so der neue Text, von einem politischen Gremium in ein anderes wechselt, hat demnach keinen Anspruch auf Übergangsgeld mehr. CDU-Mann Michael Teiser war für diese Neuregelung der Präzendenzfall: Er wechselte vom Bremer Landtag in den Bremerhavener Magistrat und sollte trotzdem bis zu 30.000 Euro Übergangsgeld für die Vorbereitung einer neuen Berufstätigkeit bekommen. In dem neuen Gesetz sind auch Erwerbsausfälle von Selbstständigen präziser definiert.