: Abgang vermasselt? -betr.: Kommentar "Die Tragik des Egbert K.", taz-Hamburg vom 11.9.1998
Auch wenn Ihre Redaktion wie schon bei Ihrer Diffamierungs-initiative im Juli an korrekten Informationen nicht interessiert ist, halte ich doch folgende Richtigstellung für erforderlich:
1. Nach deutschem Beamtenrecht ist auch ein Beamter auf Zeit verpflichtet, seinem Dienstherrn gegenüber seine Bereitschaft zu erklären, bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionierungsalters seine Arbeit fortzuführen. Tut er dies nicht, entfällt sein Pensionsanspruch. Der Dienstherr, in diesem Fall der (grüne) Stadtentwicklungssenator, ist verpflichtet, die entsprechende Entscheidung zu treffen.
2. Ich habe schon im Januar Herrn Dr. Maier um eine solche Entscheidung gebeten. Zu diesem Zeitpunkt konnte und wollte Herr Dr. Maier diese Entscheidung nicht fällen. Ich habe daher im Mai des Jahres meine Bitte schriftlich wiederholt. Leider hat sich Herr Dr. Maier erst Ende August entscheiden können.
Wer hat denn nun den Abgang vermasselt? Eine schriftliche Mitteilung, die erforderlich ist, habe ich immer noch nicht!
Professor Dipl.-Ing. Kossak,
Oberbaudirektor,
Stadtentwicklungsbehörde
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