AUCH BEI KREDIT : Kein höheres ALG II
Das Bundessozialgericht in Kassel hat erneut Klagen gegen den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II abgewiesen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden auch dann nicht, wenn der Arbeitslose einen Kredit tilgen müsse, den er während des Bezugs der früheren Arbeitslosenhilfe aufgenommen hat (Az.: B 11b AS 5/06 R). (afp)