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Archiv-Artikel

AUCH BEI KREDIT Kein höheres ALG II

Das Bundessozialgericht in Kassel hat erneut Klagen gegen den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II abgewiesen. Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden auch dann nicht, wenn der Arbeitslose einen Kredit tilgen müsse, den er während des Bezugs der früheren Arbeitslosenhilfe aufgenommen hat (Az.: B 11b AS 5/06 R). (afp)