piwik no script img

Archiv-Artikel

ASYLBEWERBER Anspruch auf Sozialwohnung

MANNHEIM | Geduldete Asylbewerber dürfen im Ausnahmefall in einer staatlich geförderten Mietwohnung leben. Wer zum Schutz seiner Familie dauerhaft nicht abgeschoben werden darf und einen selbstständigen Haushalt führt, erfüllt die Voraussetzungen des Wohnraumförderungsgesetzes in Baden-Württemberg, wie der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in einem Urteil mitteilte. Damit haben geduldete Asylbewerber im Einzelfall Anspruch auf eine Sozialwohnung. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (epd)