ASYLBEWERBER IM NORDEN : Residenzpflicht weiter gelockert
HANNOVER | Die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber in Niedersachsen wird weiter gelockert. Sie dürfen sich künftig auch in Bremen aufhalten, beschloss das Kabinett gestern. Bereits seit dem vergangenen März dürfen Asylbewerber den Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde verlassen und sich im ganzen Bundesland aufhalten. Gleichzeitig vereinbarten Niedersachsen und Bremen den Erlass von Verordnungen, wonach sich Asylbewerber auch auf dem Gebiet des jeweils anderen Landes aufhalten können. (dapd)