ARBEITSURTEIL : Weisung missachtet – Entlassung
MAINZ | Mitarbeiter, die wiederholt gegen Anweisungen des Arbeitgebers verstoßen, dürfen entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Dabei kommt es nach dem Richterspruch nicht auf die Bedeutung der Weisung im Einzelfall an. Vielmehr rechtfertige die beharrliche Missachtung an sich eine sogenannte verhaltensbedingte Kündigung. Damit wurde die Kündigungsschutzklage einer Tankstellen-Kassiererin abgewiesen, die während der Nachtschicht wiederholt die Shop-Tür offen ließ. (dpa)