ARBEITSLOSENHILFE : Trotz vollem Konto
Wer viel Geld auf dem Konto hat, kann dennoch Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, so das Bundessozialgericht in Kassel gestern. Wenn der Betroffene zum Beispiel nur Treuhänder des Vermögens sei, müsse geklärt werden, ob er überhaupt eine Verfügungsgewalt über das Geld habe (Az. B 7/7a AL 10/06 R). (dpa)