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Archiv-Artikel

ANDREAS SPEIT ÜBER DAS MÖGLICHE NPD-VERBOT UND V-MANN-EINSÄTZE Geheimdienst schützt die NPD

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist mehr als eine Blamage für die Verfassungsschutzbehörden. Die Karlsruher Richter fordern für ein Verbotsverfahren gegen die NPD mehr Beweise für die Abschaltung der V-Leute. Ganz offensichtlich reicht ihnen nicht, was der Bundesrat 2013 als Antragssteller für das Verfahren bisher vorgelegt hat. Die höchsten Richter scheinen den Behörden nicht zu trauen. Denn in dem Beschluss verlangen sie, dass der Bundesrat „Zahl und Ablauf der Abschaltungen“ belegt. Sie wollen ferner den Nachweis, dass das NPD-Programm von Juni 2010 „quellenfrei“ ist. Klarer kann das Versagen der Behörden von einem Gericht gar nicht formuliert werden.

In den zwölf Jahren nach dem gescheiterten ersten Verbotsverfahren gegen die NPD und in den vier Jahren nach der Enttarnung des NSU-Trios scheint sich in den Behörden wenig in ihrer V-Leute-Mentalität geändert zu haben. Mit einer Haltung, die weiterhin den „Quellenschutz“ an erste Stelle stellt, wird das Verbotsverfahren erneut gefährdet. Überdeutlich hatten 2003 die Verfassungsrichter erklärt, dass durch die V-Leute ein „nicht behebbares Verfahrenshindernis“ bestünde. Die geheimen Dienste zum vermeintlichen Schutz der Demokratie waren damit zum Schutz der Feinde der Demokratie geworden. Werden sie es wieder?

Beim Versuch der Aufklärung der Taten des NSU vor den Parlamenten und vor Gericht bestätigt sich regelmäßig, dass die Behörden mit ihren V-Leuten selbst „das Problem“ sind, indem sie die rechtsextreme Szenen erst mit aufbauten und später Aufklärungen behinderten – bis heute. Der Aussage von Semiya Simsek, Tochter des NSU-Opfers Enver Simsek, kann nur zugestimmt werden: „V-Leute sind, kurz gesagt, keine Staatsschützer“, sondern „bezahlte Neonazis“.

Inland SEITE 7