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Archiv-Artikel

ALG II wird nachgebessert

BERLIN epd ■ Das Bundeskabinett hat Nachbesserungen für die Berechnung des Arbeitslosengeldes II gebilligt und damit Empfehlungen des Ombudsrates umgesetzt. Nach einer neuen Verordnung sollen verschiedene Einnahmen bei der Berechnung der Grundsicherung für Langzeitarbeitslose nicht als Einkommen berücksichtigt werden, teilte das Bundesarbeitsministerium gestern in Berlin mit. Dazu gehören die Eigenheimzulage zur Tilgung von Baudarlehen sowie das Kindergeld für volljährige Kinder, wenn diese nicht mehr im Haus des Hilfsbedürftigen leben und das Geld erhalten.