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ABSCHIEBUNG SCHEITERT Ausländer muss zahlen

Der Bund darf Ausländern Kosten für eine gescheiterte Abschiebung berechnen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte, der Staat könne auch Geld für „vorbereitende Maßnahmen“ zurückverlangen. Das Gesetz zur Kostenberechnung unterscheide nicht zwischen tatsächlicher und versuchter Abschiebung. (Az. 3 UE 2002/06) (dpa)