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Archiv-Artikel

9-11: Motassadeq bleibt in Haft

Von PEMÜ

Während im „Terrorhelfer“-Prozess gegen Abdelghani Mzoudi ein Freispruch in der Luft liegt, muss im Parallelverfahren Mounir El Motassadeq weiter in Haft bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern eine vorzeitige Haftentlassung abgelehnt. Er verweist auf die Revisonsverhandlung am 29. Januar. Das Verfahren von Mzoudi – in dem ein entlastendes Behördenzeugnis des Bundeskriminalamts am 11. Dezember zur Aufhebung des Haftbefehls führte – unterscheide sich „wesentlich“ vom Verfahrensstand bei Motassadeq. „Gegen den Angeklagten Motassadeq liegt bereits ein erstinstanzliches Urteil vor“, erklärte das Gericht. „Neu aufgebrachte Beweismittel können den dringenden Tatverdacht in diesem Verfahrensstadium nur ausräumen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie dem Angeklagten zu einem erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahren verhelfen.“ Im Klartext: Wer erst einmal verurteilt ist, muss laut BGH seine Unschuld beweisen, es zähle nicht mehr der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Motassadeqs Anwalt Gerhard Strate zeigte sich über diese Rechtsauffassung überrascht, wollte aber keinen Kommentar abgeben. „Mir liegt der Beschluss noch nicht vor. Ich bin aber verärgert, dass mein Mandant aus der Presse über seine verworfene Haftbeschwerde erfährt.“ PEMÜ