5 dinge, die wir diese woche gelernt haben:
1 Pommes essen ist systemrelevant
Wer schmeißt schon zu Hause die Fritteuse an? Nein, das überlässt man lieber der Gastronomie. Und weil die seit Wochen im Lockdown ist und weder Backofen noch Lieferpommes der Bringer sind, sitzen Deutschlands Bauern derzeit auf einem Berg von mindestens 350.000 Tonnen Kartoffeln. Auch in Belgien, Mutterland der Pommes frites, wurde bereits der Kartoffelnotstand ausgerufen. Sie wissen, was zu tun ist!
2 Fußball noch wichtiger als Pommes
Schon am 16. Mai startet in Deutschland die Saison der Bundesliga. Noch völlig unklar ist derzeit, wie es um die anstehende Runde im Pokalwettbewerb des Deutschen Minigolfsport Verbandes bestellt ist. Aufgrund von Corona war man aus dem Wettbewerb ausgestiegen – obwohl es sich beim Minigolf um eine kontaktarme Sportart handelt.
3 Wirklich Zeit, dass die Gastronomie wieder öffnet
Der vegane Kreuzberger Koch und Star-Gastronom Attila Hildmann hat sich schon seit Längerem sein Hirn mit Dinkel weggeschrotet. Seit Neuestem nun ruft er zum Widerstand gegen die Coronamaßnahmen der Bundesregierung auf, regt Waffengewalt an, kündigt an, in den Untergrund zu gehen, schwadroniert vom Sterben im „Kampf für die Freiheit“, warnt vor den „satanischen Plänen“ einer Geheimgesellschaft. Tu mal lieber die Möhrchen!
4 Das Olympische Feuer geht nie aus
Alexis Vaiou, Gastronom aus Bremerhaven („Olympisches Feuer“), hat eine Idee für ein Problem, das nun auf uns zukommen wird: Wie kann man eigentlich in einem Restaurant mit allgemeiner Mundschutzpflicht essen? Alles pürieren und seitlich unter der Maske per Strohhalm reinziehen? Mit jeder vollen Gabel kurz nach draußen an die frische Luft gehen? Vaiou hatte eine andere Idee: eine Maske mit Reißverschluss. Hätte man auch selbst drauf kommen können. Einen Ouzo, bitte!
5 Es gibt einen Wehrbeauftragten
Der Wehrbeauftragte ist Anwalt der Soldatinnen und Soldaten. Jeder aus der Truppe, ob freiwillig Wehrdienstleistender oder hoher Offizier, kann sich direkt, ohne Einhaltung des Dienstweges, mit Beschwerden, Vorschlägen und anderen Anliegen an ihn wenden. Das Amt des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages wurde im Jahr 1956 gemäß Art. 45b Grundgesetz als Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle im Bereich der Bundeswehr geschaffen. Die näheren Bestimmungen regelt das Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.
Martin Reichert
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen