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Archiv-Artikel

1-euro-jobs Missbrauch wird schwerer

Senat, Wirtschaft und Arbeitsagentur haben sich auf Kriterien für 1-Euro-Jobs in Berlin geeinigt. Nach dem Gesetz hätten sie das nicht tun müssen, und ohne Einigung wäre es bei den vagen Formulierungen „zusätzlich“ und „nicht verdrängend“ geblieben. Dass sich die Beteiligten trotz unterschiedlicher Interessen dennoch auf die so genannte Positivliste verständigt haben, zeigt immerhin: Die öffentliche Diskussion um den befürchteten Missbrauch von 1-Euro-Jobs – erst Beschäftigte entlassen, dann Billiglöhner holen – ist nicht auf taube Ohren gestoßen. Das können die Kritiker durchaus als Erfolg verbuchen.

KOMMENTAR VON RICHARD ROTHER

Mit der Liste wird zudem der unkontrollierten Ausweitung dieser Jobs ein Riegel vorgeschoben, auch wenn es eine explizite Negativliste nicht gibt. Vieles, was bereits diskutiert wurde, wird künftig für 1-Euro-Jobber nicht zulässig sein: etwa das Streichen von Schulen, die normale Pflege von Grünanlagen, Aufsichtsdienste in Museen. Sinnvollerweise werden so reguläre Jobs in Handwerksbetrieben und Institutionen geschützt.

Trotz Positivliste bleibt aber eine Grauzone von Tätigkeiten, die bislang regulär bezahlte Beschäftigung gefährden könnte. Und künftig wird sich jeder Verantwortliche dreimal fragen, ob er eine normale Stelle in bestimmten Bereichen schafft, wenn er dafür auch 1-Euro-Jobber kriegen kann.

Noch nicht abschließend geklärt ist das Thema Kontrolle. Die Beiräte, die die Vergabe von 1-Euro-Jobs kontrollieren sollen, arbeiten noch nicht in allen Bezirken. Und ob sie bei der Fülle der Jobs den Überblick behalten können, bleibt fraglich.

Woran die Positivliste nichts ändert: Der zweite Arbeitsmarkt bietet keine regulär bezahlten Jobs, sondern nur „Arbeitsgelegenheiten“. Wie Hartz wollte.