Das rechtsextreme Magazin „Compact“ darf weiter erscheinen, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt in einem Großverfahren über das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Das Urteil soll noch im Juni verkündet werden.
Im Februar entscheidet das Bundesverwaltungsgericht, ob „Compact“ von verfassungsfeindlichen Inhalten geprägt ist. Bis dahin darf das Magazin erscheinen.
Bei Diskussionen um das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins hilft ein Blick in die Verbotsverfügung des Innenministeriums. Der taz liegt sie vor.