VOLKSVERHETZUNG Der NPD-Funktionär Udo Pastörs hatte 2009 gegen „die Judenrepublik“ und gegen „türkische Männer mit ihren Samenkanonen“ gehetzt. Das Gericht verhängte 10 Monate Freiheitsstrafe
Das Verwaltungsgericht Greifswald erlaubt fremdenfeindliche NPD-Plakate. Das Plakat "Stoppt die Polen-Invasion" empfinden die Richter nicht als Volksverhetzung.