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25.07.2015 , 01:14 Uhr
Die meisten Asylbewerber vom Balkan kommen 2015 aus Albanien und Kosovo, Serbien folgt erst an dritter Stelle. Die weitaus meisten Asylbewerber aus Albanien und Kosovo sind ethnische Albaner. Nach der Logik derjenigen, die die (dort kleine) Roma-Minderheit pauschal als verfolgt ansehen, sind das also keine Verfolgten, sondern die Verfolger.
zum Beitrag25.07.2015 , 00:58 Uhr
Georg Classen: "Dabei darf laut Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention die illegale Einreise von Flüchtlingen nicht bestraft werden."
Artikel 31 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention: "(1) Die vertragschließenden Staaten werden wegen unrechtmäßiger Einreise oder Aufenthalts keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängen, die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren und die ohne Erlaubnis in das Gebiet der vertragschließenden Staaten einreisen oder sich dort aufhalten, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder ihren unrechtmäßigen Aufenthalt rechtfertigen."
Danach kann ein syrischer Flüchtling, der aus Italien kommt, sich natürlich wegen illegaler Einreise strafbar machen. In jedem Fall bleibt er aber Flüchtling, und ob er nach Italien zurückgeschickt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
zum Beitrag13.04.2015 , 23:11 Uhr
Merkwürdige Debatte. Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 26. März (nr. 112) haben die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) 2014 für Asylbewerberleistungen 1,6 Milliarden Euro und damit 0,5 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr ausgegeben. Die Gesamtausgaben sind auf 217,6 Milliarden Euro und damit um rund 11,3 Milliarden Euro gestiegen, 1,6 Milliarden von 217,6 Milliarden sind weniger als 0,8 Prozent.
Rheinland-Pfalz klagt, es müsse 2015 Ausgaben in Höhe von 90 Millionen Euro tätigen, bei Ausgaben im Landeshaushalt von über 15 Milliarden Euro sind das nicht einmal 0,6 Prozent aller Ausgaben. Zieht man die rund 24 Millionen, die der Bund für 2015 zuschießt, von den 90 Millionen ab, dann kommt man nicht einmal auf ein halbes Prozent Anteil der Kosten für Asylbewerber an den Ausgaben.
zum Beitrag11.04.2015 , 13:36 Uhr
"In ganz Sachsen seien rund 3.500 Flüchtlinge vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einfach „auf die Fläche verteilt worden“ – ohne jede Registrierung." Falsch, die Verteilung der neuen Asylbewerber ist eine Aufgabe der Länder. Erste Anlaufstelle ist die Erstaufnahmeeirichtung eines Landes, dort wird ein Asylsuchender entweder aufgenommen oder auf eine andere Erstaufnahmeeinrichtung verteilt, wo er dann untergebracht wird. Die Erstaufnahmeeinrichtung unterrichtet das BAMF über die Unterbringung, dann erhält der Asylbewerber einen Termin zur Asylantragstellung beim BAMF. Das klappt natürlich nicht, wenn die Asylbewerber von den Erstaufnahmeeinrichtungen sofort an die Kommunen weitergeleitet werden.
zum Beitrag20.08.2014 , 11:56 Uhr
Ja, so einen Rollkoffer habe ich auch, total laut, würde ihn gerne umtauschen. Die Frau Herrmann hat doch schon letztes Jahr einen Koffershop im Bezirk vorgeschlagen, gibt es da auch Flüsterrollen? Ach nee, das war ja ein Coffeeshop, also eher was für Kiffer. Koffershop/Kiffershop - egal. Und "gelbe Karte" für Wildpinkler finde ich auch gut. Nervig ist die Manipulation bei den Ranking-Shows. Jetzt soll ja auch die Liste der 100 peinlichsten Berliner 2013 manipuliert worden sein, nicht der Bushido habe gewonnen, sondern die Herrmann, die sei der Redaktion aber zu wenig bekannt gewesen. Egal, für dieses Jahr drücke ich ihr ganz fest die Daumen.
zum Beitrag07.08.2014 , 01:24 Uhr
Danke für die Verlinkung auf das Urteil. Danach hat das Gericht es ausdrücklich offengelassen, ob der Klimawandel hier eine Rolle spielt, weil es nämlich genug andere Gründe für ein humanitäres Bleiberecht gibt [33]. Insbesondere lebt praktisch die gesamte Familie (3 Generationen) in Neuseeland (31). Ist die taz der Anwältin auf den Leim gegangen?
zum Beitrag03.08.2014 , 12:20 Uhr
Die schweizerische Asylstatistik für 2013 enthält folgende Angaben zu Asylgewährungen: für Bosnien-Herzegowina 8 Anerkennungen (Anerkennungsquote 3,0 %), für Mazedonien 0 Anerkennungen (Anerkennungsquote 0,0 %) und für Serbien 9 Anerkennungen (Anerkennungsquote 1,9 %).
zum Beitrag03.08.2014 , 12:19 Uhr
Die Schweiz als Vorbild? Was sagt denn das (schweizerische) Bundesamt für Migration (BFM) zu dem Thema?
"Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Juli 2012 stellten insgesamt 4‘593 Personen aus Bosnien u. Herzegowina, Mazedonien und Serbien in der Schweiz ein Asylgesuch. Im selben Zeitraum wurde aus denselben Staaten 20 Personen Asyl gewährt. Dies entspricht einer Anerkennungsquote von rund 0,5 %. Diese Personen haben kaum Chancen, in der Schweiz Asyl zu erhalten. Zumal der Bundesrat diese Staaten als safe countries bezeichnet hat, was bedeutet, dass dort der adäquate staatliche Schutz vor Verfolgung auch für Minderheiten grundsätzlich gewährleistet ist. Deshalb ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Asylsuchenden in aller Regel nicht Schutz vor Verfolgung im Sinne des Asylgesetzes benötigen."
(Medienmitteilung des BFM vom 21.08.2012)
"Erhebliche Rückgänge wurden hingegen bei mehreren Staaten des Westbalkans verzeichnet: Serbien mit 303 Gesuchen (– 1586 Gesuche, – 84.0 %), Mazedonien mit 115 Gesuchen (– 1022 Gesuche, – 89.9%) und Bosnien und Herzegowina mit 221 Gesuchen (– 294 Gesuche, – 57.1 %). Ursache hierfür war die konsequente Anwendung des bereits im Sommer 2012 eingeführten 48–Stunden–Verfahrens für Asylsuchende aus den visumsbefreiten Staaten Südosteuropas."
(kommentierte Asylstatistik 2013 vom 10.01.2014, Seite 4)
"Hauptgrund für den Rückgang ist, dass das Bundesamt für Migration (BFM) Asylgesuche von Personen aus Ländern mit einer tiefen Anerkennungsquote prioritär und rasch entschieden hat. Zusätzlich hat die Asylpraxis anderer europäischer Staaten zum Rückgang der Asylgesuche in der Schweiz beigetragen. Dies trifft insbesondere auf die vergleichsweise hohen Sozialleistungen für Asylsuchende in Deutschland und auf die grosszügige Aufnahmepraxis Schwedens für syrische Asylsuchende zu."
(kommentierte Asylstatistik 2013 vom 10.01.2014, Seite 3)
zum Beitrag27.07.2014 , 10:09 Uhr
Im Gegensatz zu dem Artikel "„Fluchtgefahr“ muss konkret sein" enthält der Kommentar einige Fehler. Das EuGH-Urteil bezieht sich nicht nur auf Asylbewerber oder abgelehnte Asylbewerber, sondern auf alle Fälle der Abschiebungshaft. Die "Asylrechtsreform" ist in Wirklichkeit eine Reform des Aufenthaltsgesetzes, und es geht dort auch nicht um neue Haftgründe, sondern eine gesetzliche Definition des Begriffs "Fluchtgefahr".
Zu den angesprochenen Alternativen: Die Stellung einer Kaution dürfte den meisten Betroffenen nicht möglich sein, weil sie mittellos sind. Meldepflichten nutzen nichts, wenn ein Ausreisepflichtiger kurz vor seiner geplanten Abschiebung mal eben ins Kino geht. Dann geht der Flieger halt ohne ihn ...
Mit fehlender Schutzbereitschaft hat das alles nichts zu tun, denn hier geht es ausschließlich um Menschen, die nicht schutzbedürftig sind oder bei denen der Schutzbedarf in einem anderen Mitgliedstaat der EU geprüft wird oder schon geprüft worden ist.
zum Beitrag27.07.2014 , 09:35 Uhr
Der BGH lässt die Inhaftierung wegen "Fluchtgefahr" in Dublin-Überstellungen in zwei Fällen weiterhin zu, nämlich beim Wechsel des Aufenthaltsorts ohne Angabe einer Anschrift unter der der Ausländer erreichbar ist und beim vom Ausländer zu vertretendes Nichtantreffen an dem von der Behörde angegebenen Ort an dem für die Überstellung angekündigten Termin).
Für andere Fälle von Abschiebungshaft gilt diese Entscheidung gar nicht (anders als die Entscheidungen, nach denen Spezialgefängnisse erforderlich sind).
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