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12.06.2021 , 13:49 Uhr
www.therapie.de ist übrigens eine gute Website, um sich über alle Fragen zum Thema Therapie - egal ob anerkannt oder nicht, gesetzlich oder privat finanziert - umfassend zu informieren. Es finden sich dort kurze, prägnante und leicht verständliche Informationen über psychische Krankheiten, die verschiedenen Therapieverfahren und über die Zugangs- und Beantragungsmodalitäten. Außerdem kann man dort sehr einfach und praktisch nach Psychotherapeuten, Heilpraktikern, Coaches, etc. in ganz Deutschland suchen.
zum Beitrag12.06.2021 , 12:40 Uhr
Doch, eine Kombi von Einzel- und Gruppentherapie wird seit 2017 von den Krankenkassen bezahlt und zusätzlich ist der Zugang dazu seitdem immens vereinfacht worden!
zum Beitrag12.06.2021 , 12:34 Uhr
Hallo Herr Berenfänger, da möchte ich Ihnen als niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin widersprechen. Das, was Sie für erforderlich halten, hängt nämllich sehr stark vom jeweiligen Therapieverfahren ab. Außerdem ist eine der Hauptaufgaben jedes Psychotherapeuten (unabhängig vom Verfahren), zu verstehen, warum der Patient etwas tut/fühlt/erlebt/etc. oder eben auch nicht. Wenn Verhaltensveränderungen immer so einfach bzw. nur eine Frage des Willens und der Motivation wären, bräuchte es keine Psychotherapeuten, etc. zu 1) Das ist hauptsächlich in der Verhaltenstherapie erwünscht und kann in den psychodynamischen Verfahren teilweise sogar kontraproduktiv sein. zu 2) Patienten dürfen sowieso nur dann kassenfinanziert behandelt werden, wenn eine sogenannte "behandlungsbedürftige psychische Störung" vorliegt. zu 3) Jeder Therapeut macht Kurzzeittherapien. Körpertherapien sind spezielle, nicht von der Krankenkasse anerkannte, Therapieverfahren. zu 4) Psychotherapeuten (für Erwachsene) haben ein Medizin- oder Psychologiestudium+eine entsprechende mehrjährige theoretische und praktische psychotherapeutische Ausbildung sowie eine staatliche Prüfung absolviert. Sonst dürfen sie den Titel gar nicht tragen. Außerdem ist Kommunikation ein höchst individuelles Geschehen, was immer von beiden Kommuniktionspartnern abhängt. Die Passung muss stimmen! zu 5) Das ist seit 2017 bereits möglich und Gruppentherapien werden in den letzten Jahren sehr gefördert. Allerdings wäre ein "Müssen" zu wenig auf die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse von Patienten abgestimmt. Es sind nicht alle Patienten gruppenfähig oder -willig. zu 6) Es gibt zahlreiche empirische Studien (vgl. Grawe), die die Beziehung als wesentlichen Wirkfaktor unabhängig vom Verfahren belegen. Die Passung zwischen Therapeut und Patient (und Verfahren) muss stimmen! Alles andere ist individuell. Und: Geschwindigkeit ist nicht unbedingt ein Kriterium für die Qualität und v.a. Nachhaltigkeit von Therapieeffekten.
zum Beitrag12.06.2021 , 11:48 Uhr
Hallo Herr Tiegel, da möchte ich Ihnen als niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin widersprechen. Zugelassen werden nur Verfahren, deren Wirksamkeit in entsprechenden wissenschaftlichen Studien auch erwiesen, also evidenzbasiert ist. Erst im Juli 2020 ist die Systemische Therapie als weitere Therapieform neben Psychoanalyse, Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und Verhaltenstherapie zugelassen worden. Und: Zwingen kann niemand Therapeuten und/oder Patienten in irgendeine Therapieform! Das, was sich in den 90ern mit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1998 wesentlich verändert und damit verbessert hat, ist, dass die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" gesetzlich geschützt worden ist. Vorher durfte sich nämlich jeder so nennen. Heute ist klar, welche Voraussetzungen, welche Ausbildung und welche Qualifikationen damit verbunden sein müssen, damit jemand diesen Titel überhaupt tragen und damit "echte" Psychotherapie anbieten darf.
zum Beitrag12.06.2021 , 11:28 Uhr
Das einzige Problem ist meiner Ansicht nach die Zulassungsbeschränkung für approbierte ärztliche und psychologische Psychotherapeuten in Ballungsräumen und die damit zusammenhängende Bedarfsplanung, die den tatsächlich vorhandenen Bedarf systematisch unterschätzt. Hinzu kommt der Mangel an Fachärzten und Psychotherapeuten in ländlichen Gebieten. Für letzteres können aber die Kassenärztlichen Vereinigungen nichts, denn diese haben in den letzten Jahren deutliche Anreize dafür geschaffen, sich im ländlichen Bereich niederzulassen (z.B. Kassensitze kostenlos bzw. noch mit entsprechender Bezuschussung).
zum Beitrag12.06.2021 , 10:45 Uhr
Hallo Frau Stekl, ich bin selbst niedergelassene Psychotherapeutin mit Kassensitz in München, d.h.ich rechne über die Krankenkasse ab. Die Sperre ist faktisch keine Sperre! Sie müssen diese nicht aussitzen, wenn es Ihnen schlecht geht! Das bedeutet nur, dass Ihr Therapeut einen Bericht an den Gutachter schreiben muss, in dem er darlegt, warum eine neuerliche Therapie innerhalb dieser 2-Jahres-Frist notwendig ist. Meiner Erfahrung nach gehen diese Anträge immer durch. Noch leichter wird das, wenn es sich um einen Therapeuten- und/oder Therapieverfahrenswechsel handelt. Ersteres ist im Rahmen eines Umzugs ja sowieso der Fall! Außerdem gibt es die Möglichkeit, kurzfristig unbürokratisch eine so genannte Akuttherapie (12 h) zu bekommen. Diese muss der Krankenkasse nur angezeigt aber nicht bewilligt werden und kann zumindest als Krisenintervention dienen, denn dazu ist sie 2017 auch eingeführt worden. Ein Aufenthalt in einer akutpsychosomatischen Klinik sollte sowieso - je nach Wohnort - innerhalb von einigen Wochen (ca. 6-8) möglich sein. Die Aufnahme in einer Kriseninterventionsstation muss per definitionem sofort ermöglicht werden. Abgesehen davon gibt es - zumindest in einer Großstadt wie München - auch diverse ambulante und tagesklinische Angebote zur Krisenintervention, die oft nicht einmal krankenkassenfinanziert sind.
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