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28.06.2014 , 15:27 Uhr
Maria Wersig erzählt hier vollkommenen Mist (und wahrscheinlich weiß sie das auch und tut es in der Hoffnung, dass die Leserschaft es nicht merkt (schein aufgegangen zu sein: keiner der bisherigen Kommentatoren hat es angesprochen)):
"Die Düsseldorfer Tabelle wird ja von Richtern erstellt, die ebenfalls der Fiktion anhängen, dass die Betreuung ungefähr so viel wert ist wie der Barunterhalt. Man müsste aber stattdessen schauen, was der gesamte Bedarf eines Kindes ist. Und der ist, das kommt nun noch hinzu, um einiges höher, wenn das Kind zwischen den Eltern wechselt: Es braucht zum Beispiel zwei Zimmer, und bestimmte Utensilien, die nicht immer transportiert werden können, müssen doppelt da sein. Dazu kommen noch die sogenannten Opportunitätskosten: Der Verdienstausfall der Mutter, die nur Teilzeit arbeitet, besteht auch bei höheren Betreuungszeiten des Vaters weiter. Man kann also nicht einfach sagen: Wir minimieren jetzt den Barunterhalt."
Die Kosten für die zwei Zimmer entstehen sowohl bei dem Barunterhaltspflichtigen als auch bei dem anderen Elternteil, jedoch wird nur das Kinderzimmer beim betreuenden Elternteil beim Barunterhalt berücksichtigt (und erhöht diesen), das andere Kinderzimmer und die Ausgaben des anderen Elternteils aber nicht. Das sollte man eigentlich ändern und es hätte eine Senkung des Barunterhalts zur Folge, da endlich einmal anerkannt würde, dass auch die Zahlväter betreuen und diese ebenfalls Betreuungskosten haben. Die Tatsache, dass sich der Bedarf nach einer Trennung erhöht, ist also kein Argument für eine Beibehaltung oder gar Erhöhung der Kindesunterhaltssätze, auch wenn Frau Wersig so argumentiert, sondern zum genauen Gegenteil, denn bisher wurden die nichtbaren Leistungen des Barunterhaltszahler ignoriert.
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