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05.11.2020 , 06:49 Uhr
Naja nicht ganz. 2018 wurde da schon drüber gestritten ab wann Streamer eine Rundfunklizenz benötigen und ob diese überhaupt eine beantragen können. Getroffen hatte es damals Gronkh und auch PietSmiet hatte so seine Probleme. Gronkh hat seine Rundfunklizenz bekommen.
Das veraltete Runkfunggesetz wurde darauf hin aktualisiert und die digitalen Plattformen aufgenommen.
Das heißt, dass sich Streamer an dieselben Vorschriften wie herkömmliche TV-Programme halten müssen, zum Beispiel im Hinblick auf den Jugendschutz. (wird MontanaBlack nicht gefallen)
Seids froh das die Grenze bei 20.000 liegt, nach dem alten Papier lag die Grenze bei 500.
Beantragen muss man dies bei der Landesmedienanstalt (Wohnsitz, NRW, Berlin etc)
Redefreiheit gibt´s auch weiterhin für "private Streamer". Die meisten generieren allerdings sowie Einnahmen über die Streams, wo dann eben nicht mehr von "privat" die Rede sein kann (Gewinnabsicht). Bei einer Größe ab 20.000 bezweifle ich das dies noch über die Steuer abgewickelt wird. Ein Gewerbe hat da nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Vorteile.
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