Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
27.01.2021 , 14:24 Uhr
Ich habe mit dem Fahren auf der Fahrbahn nur gute Erfahrungen gemacht, jedenfalls dort, wo kein strassenbegleitender benutzungspflichtiger Radweg in Sicht war.
Würde die Radwegebenutzungspflicht entfallen, würde sich das Problem weitgehend von selber erledigen, jeder könnte entsprechend seinen Fähigkeiten und Wünschen dort fahren, wo er oder sie will. Und sogar diejenigen, die ohne Radweg lieber gar nicht radfahren würden, würden profitieren. Denn vornehmlich die Benutzungspflicht stellt sicher, dass niemand, weder die Planer, noch die für Bau und Pflege Zuständigen, irgend einen Ansporn hat, für Qualität zu sorgen.
zum Beitrag27.01.2021 , 14:17 Uhr
@schnurzelpu Seltsame Frage. Ich bin über die Jahre nicht nur dort Rad gefahren, wo ich wohne, sondern beispielsweise auch zur Arbeit, im Urlaub und in der Freizeit. Anders als sie sich selber oder anderen weismachen wollen, kommen Radfahrer nicht überwiegend ums Leben, weil sie auf der Bundesstrasse von überholenden Gegenverkehr plattgefahren werden, sondern z.B. dadurch, das sie unter den Rädern von rechts oder links über den Radweg abbiegenden Pkw oder Lkw landen.
Gerade Radwege entlang von Bundesstrassen, die meist einseitig ausgeführt werden und auf denen aufgrund nachfolgenden Verkehrs Radwege gern zu schnell und ohne jede Rücksicht auf Vorfahrt oder Vorrang gequert werden, habe ich diesbezüglich als besonders übel in Erinnerung.
Ich vermute, sie kennen die Situation vornehmlich aus der Windschutzscheibenperspektive, sonst wüssten sie, dass man als Radfahrer einem rücksichtlos trotz Gegenverkehr überholenden Kfz aufgrund der Fahrstreifenbreite durchaus ausweichen kann, wo dies mit einem Pkw ziemlich aussichtslos wäre. Sicher ist das erschreckend, ärgerlich und sicherlich nicht ungefährlich. Aber gewiss nicht so tödlich, wie von jemandem beim häufig nötigen Queren auf Aus- und Zufahrten mit Tempo 50 überfahren zu werden. Es ist weitgehend egal, ob man mit 60, 100 oder 130 km/h angefahren wird, es geht darum, solche Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden, indem man Konfliktsituationen vermeidet, deren Zahl und Gefährlichkeit durch Radwege erheblich zunimmt.
Im übrigen sollte man nicht unterschätzen, wie sehr Radwege solche "Erziehungsmassnahmen mit der Stosstange" fördern, wie sie sie hier schildern. Auch und gerade auf Bundesstrassen.
zum Beitrag25.01.2021 , 18:43 Uhr
Dankbar bin ich für jeden Meter Radweg, der nicht gebaut oder ausgebaut wird. Dies schreibe ich als jemand, der nicht nur viel in seiner Freizeit radfährt, sondern auch den den größten Teil seines Berufslebens mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist. Was Herr Scheuer hier betreibt, ist die Verdrängung der Radfahrer von den guten Fahrbahnen. Als Beleg dafür mag man den Umstand nehmen, wie eisern an der Benutzungspflicht festgehalten wird. Gute Radwege brauchten keinen Benutzungspflicht.
zum Beitrag15.10.2020 , 20:33 Uhr
Ich bin lange Jahremit dem Rad zur Arbeit gependelt, auch der formalen Definition genügend. Mit der Fahrerei bin ich erst glücklich geworden, als ich begann, Radwege eisern zu meiden und mir Strassen ohne strassenbegleitende Radwege gesucht habe. Die sind nicht nur kürzer und schneller, sie sind auch besser, d.h. sicherer zu befahren.
Denn nicht nur schmale Radwege sind lästig und gefährlich. Was viele Radfahrer und offenbar auch die meisten taz-Autoren offenbar nicht wissen: die meisten schweren Unfälle, denen Radfahrer zum Opfer fallen, sind Querungsunfälle, und die werden durch strassenbegleitende Radwege mehr und nicht weniger. Was schnell, einfach und preiswert Abhilfe schaffen könnte, wäre eine ersatzlose Streichung der Radwegebenutzungpflicht aus dem Strassenverkehrsrecht.
zum Beitrag