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29.08.2020 , 19:48 Uhr
Es geht darum, den Artikel zu ergänzen, nicht zu ersetzen. Das ist in der Tat in dem Artikel unglücklich dargestellt. Eher geht es darum, den zweiten Elternteil geschlechtsunabhängig anzuerkennen. Hier gibt es eine Menge Möglichkeiten. Die konservativste Möglichkeit, die sich dann aber zunächst nur auf Frauenpaare beziehen würde, die mittels Samenspende (denn hier gibt es dann keinen Vater, der gern das Sorgerecht hätte) ein Kind in ihrer Ehe bekommen, wäre es, so wie bei heterosexuellen Paaren auch, den*die Ehepartner*in der Mutter als zweiten rechtlichen Elternteil anzuerkennen.
Bezüglich Ihrer ersten Frage: Vater eines Kindes ist immer der Mann der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Die Biologie interessiert hier das Gesetz zunächst nicht. Mann müsste in diesem Fall die Vaterschaft mittels Gentest nachweisen, wenn nicht der Ehemann der Mutter die Vaterschaft anfechtet - bzw. Beides.
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