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19.07.2021 , 14:18 Uhr
Der Verband der Kinderreichen wurde auf Vorschlag von CDU, SPD, FDP, Grüne mit 2/3-Mehrheit des Landtages in den Rundfunkrat gewählt. aben Sie damit Probleme?
zum Beitrag19.07.2021 , 14:17 Uhr
Nochmal: der Verband der Kinderreichen wurde auf Vorschlag von CDU, SPD, FDP, Grüne mit 2/3-Mehrheit des Landtages in den Rundfunkrat gewählt. aben Sie damit Probleme?
zum Beitrag19.07.2021 , 14:14 Uhr
Ich will mich gar nicht zum Verband der kinderreichen Familien KRFD äußern. Viel spannender ist die Rolle all jener, die jetzt plötzlich Gift und Galle spucken. Ein eigenartiges Verständnis von Vielfalt und Demokratie. Niemand hatte sich für die Neubesetzung des Rundfunkrates interessiert, für die sich immerhin 15 Verbände beworben hatten, die nicht bereits in den Rundfunkrat entsendeberechtigt sind und „die in der Gesamtansicht mit den bereits entsendeberechtigten Stellen die Vielfalt der aktuellen gesellschaftlichen Strömungen und Kräfte in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln“. Dem Wahlvorschlag der CDU, SPD, FDP, Bü90/Grüne mit 5 davon ausgesuchten Verbänden, darunter der KRFD, stimmte der Landtag mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit (!) zu
zum Beitrag22.03.2020 , 17:11 Uhr
Kennen Sie das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts? In meiner Fassung wurde dem Gesetzgeber für die Umsetzung ein relativ langer Zeitraum gewährt, weil die Wirkung auf die anderen Sozialversicherungssysteme, die auf eine nachfolgende Generation angewiesen sind, zu prüfen ist. Das BVerfG konnte von sich aus nicht darüber entscheiden, weil die damalige Klage lediglich die Pflegeversicherung betraf (was derzeit etliche Elternklagen ändern wollen). Im Übrigen halte ich die These für sehr gewagt, dass die Krankenversicherung nicht auf eine nachfolgende Generation angewiesen sei. Kennen Sie das Verhältnis der Ausgaben : Einnahmen für derzeit nicht mehr Erwerbstätige zu derzeit Erwerbtätige? Ist Ihnen bewusst, wer dieses Verhältnis in ein paar Jahren aufrecht erhalten soll? Richtig ist allerdings, dass es - mangels VertragsPARTNER - gar keinen "Dreigenerationenvertrag" gibt. Aber über semantische Verschleierungen könnten wir ellenlang diskutieren.
zum Beitrag20.03.2020 , 17:25 Uhr
Wem gegenüber werden die Ansprüche geltend gemacht? Doch wohl gegenüber den jeweiligen Beitragszahlern. Und die müssen nicht nur für ihre Eltern sorgen, die sie groß gezogen haben. D.h. die Eltern haben nicht nur einen "monetären Beitrag" erbracht, sondern zusätzlich einen "generativen Beitrag". Zudem müssen die Beitragszahler aber immer mehr auch für andere Personen aufkommen, die sich den Aufwand für Kinder ersparten. Dass diese zusätzliche Belastung der Familien eindeutig nicht mit Art. 3 i.V. mit Art 6 GG zu vereinbaren ist, können Sie im öffentlich zugänglichen Beitragskinderurteil des BVerfG 2001 zur Pflegeversicherung nachlesen. Noch besser wäre es aber, die Fachaufsätze der elternklagen.de zu lesen oder gar die Bücher von Dr. Borchert, der durchaus zwischen Steuern und Abgaben zu unterscheiden vermag. Ich wünsche Ihnen dabei vielfältige neu Erkenntnisse.
zum Beitrag20.03.2020 , 17:06 Uhr
Linkes Mäntelchen für katholisches Bündnis? Der taz-mitarbeiter Christian Rath ist schlecht informiert: Wie auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts -Vorausschau 2020 nachzulesen, werden die Beitragsvorschriften nicht nur der gesetzlichen Renten-, sondern genauso der Kranken- und Pflegeversicherung angegriffen. Die Initiative „Elternklagen“ umfasst rund 2000 Verfahren, die auch vom Deutschen Familienverband unterstützt werden. Der gescholtene Jürgen Borchert war im Übrigen -im „Grünen Rentenbuch“ von 1986! - der erste Sachverständige in Deutschland, der sich für das Schweizer Modell der Alterssicherung, den Prototypen der BürgerFAIRsicherung, stark machte. Diese Linie hat er 1993 als Verfasser des Wirtschaftssachbuchs „Renten vor dem Absturz“ (FTV-Herausgeber: Bert Rürup) sowie 1994 der Verfassungsbeschwerde gegen die Pflegeversicherung beibehalten und wurde deshalb 1999 von der IG BAU zum Mitglied ihrer Rentenkommission berufen. Dem Projekt der Bürgerversicherung widmete sich B. zudem 2001/3 in der umfassenden Untersuchung „Wiesbadener Entwurf zur Familienpolitik“. 2004 verfasste er für den DGB Hessen die programmatischen Schriften „Bürgerversicherung jetzt - Gegen den marktradikalen Kahlschlag in der Sozialpolitik“ sowie 2005 „Kopfpauschale-ein Angriff auf die Bürgerfreiheit“. 2005 ff. versuchte er das Projekt der BürgerFAIRsicherung als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats bei Attac und 2010 als Gründungsmitglied beim Institut Solidarische Moderne zu verankern. Die fehlende Abgabengerechtigkeit des deutschen Sozialsystems ist zuletzt in seinem Buch „Sozialstaatsdämmerung“ detailliert analysiert und dort der BürgerFAIRsicherung als Lösung erneut ein Kapitel gewidmet. Wer die Schriftsätze zu den nun in Karlsruhe anhängigen Verfahren unter www.elterklagen.de nachliest, wird dort die entsprechenden Analysen bereits in den Klageschriften von 2006 finden. Siegfried Stresing ehem. Bundesgeschäftsführer, heutiger Vizepräsident Deutscher Familienverband e.V.
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