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06.06.2019 , 10:52 Uhr
Frau Hecht ihrer Meinung nach sollte der Staat die Entscheidung einer Frau, ob sie ein Kind austrägt oder nicht, nicht beeinflussen. „Ist ein Mensch mit Uterus schwanger, ist es allerdings nicht Aufgabe des Staates, die Entscheidung zu beeinflussen, ob die Schwangerschaft ausgetragen werden sollte [...]“. Dies ist auch vollkommen korrekt, jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung, in das nur eingegriffen werden darf, wenn durch diese Ausübung der Selbstbestimmung Schaden entsteht. In diesem Fall ist es aber so, dass der Staat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Eltern nimmt. Sie stellen ihnen lediglich die nötigen Informationen zur Verfügung, die sie für ihre Entscheidung benötigen. Die Entscheidung selbst liegt immer noch in den Händen der Eltern. Ob sie nun wegen den Testergebnissen Abtreiben oder nicht hätte der Staat nicht zu verantworten, da es die Entscheidung der Eltern ist, ob sie Abtreiben oder nicht. Der Staat hatte seine Finger hier nicht im Spiel, allerdings würde der Staat die Entscheidung der Eltern und damit ihr Recht auf Selbstbestimmung Einschränken, wenn er sich bewusst dafür entscheiden würde , den Test hinter einer Kostensperre zu halten und so Leuten ,welche sich diesen Test nicht leisten können, Informationen, die wichtig für eine Entscheidung über die Abtreibung eines Embryos sind, vorenthalten würden.
Mit freundlichen Grüßen A. G.
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