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11.12.2018 , 12:42 Uhr
Wenn eine Schwangerschaft in der 11. Woche beendet wird, schlägt im 4 cm großen Fötus das Herz, er hat Augen, Ohren, Nase, Hände und Finger, die er bewegt, ebenso wie die Füße und er trinkt Fruchtwasser. Das ist beileibe keine "diffuse Masse", sondern ein echtes Kind. Dass es "alleine nicht lebensfähig" wäre, tut nichts zur Sache, das ist das Kind auch in den ersten Lebensjahren nicht und auch die meisten Menschen auf Intensivstationen sind nicht "alleine lebensfähig".
Man kann also alles von zwei Seiten sehen, und genau deshalb braucht es den Kompromiss und die Versöhnung zwischen den Extremen. Die Pflicht zum Beratungsgespräch und das WERBE-Verbot für Schwangerschaftsabbrüche sind daher keine Drangsal von uns Frauen, im Gegenteil, oft sogar Hilfe (selbst wenn die Entscheidung zum Abbruch bestehen bleibt)!
zum Beitrag10.12.2018 , 17:01 Uhr
Genau das - Kind = Zellhaufen - sehe ich völlig anders! Und genau das ist das Dilemma in der Gesellschaft zwischen den beiden Extremen "Zellhaufen" ./. "niemals Abtreibung". Beide zwar legitim, aber für viele Menschen beide nicht akzeptabel! Und genau deshalb brauchen wir den Kompromiss aus den §§ 218 & 219a zur Versöhnung zwischen diesen beiden Extremen. Was bleibt vom Selbstbestimmungsrecht der Frau, wenn sich die Extremisten der Abtreibungsgegner durchsetzen würden, und was bleibt vom Lebensrecht des "Zellhaufens", wenn die andere Seite triumphiert?
zum Beitrag10.12.2018 , 15:23 Uhr
Kein Schwangerschaftsabbruch scheitert daran, weil eine Frau keine Informationen darüber erhalten könnte, wer und wo dieser Eingriff durchführen würde. Jedes Gesundheitsamt, jedeR GynäkologIn, jede entsprechende Krankenhausabteilung weiß, wo in der Umgebung eine Frau in Not Hilfe bekommen kann. Der Paragraph 219a verbietet ausdrücklich NICHT die Weitergabe dieser Informationen. In Wirklichkeit geht es den GegnerInnen des §219 also gar nicht um diesen Paragraphen, sondern um die grundsätzliche Abschaffung des §218 – das wird von ihnen ja auch nicht mal bestritten.
Jeder Schwangerschaftsabbruch ist ein Dilemma ohne die Möglichkeit eines Kompromisses oder Ausgleichs! Das Interesse des Kindes auf Leben kollidiert mit dem der Frau auf Selbstbestimmung. Von daher war es in den 1970-er Jahren ein geradezu salomonisches Urteil der PolitikerInnen, den §218 so zu gestalten, dass der Frau – unter den Auflagen der Beratungspflicht – die Möglichkeit der Selbstbestimmung bleibt, ohne das Leben und Leid des Kindes zu vergessen. Beide – Kind und Frau – haben ihren Schmerz! Gesellschaftlich entstand so Versöhnung.
Die §§219a und 218 jetzt aufzuheben wäre das gleiche, als wenn beschlossen werden sollte, den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich und immer zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Beides würde bedeuten, einseitig den Schmerz zu verlagern auf nur noch eine Seite. Die Versöhnung der 1970-er Jahre würde aufgekündigt und es entsteht Spaltung!
zum Beitrag