Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
19.12.2024 , 22:35 Uhr
Eine Behandlung gegen meinen ausdrücklichen Willen hat zu unterbleiben!
Aus gutem Grund hat die Gesetzgeberin eine medizinische Zwangsbehandlung auf lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen im Klinik-Setting begrenzt.
Zwangsbehandlung zu Hause oder in Einrichtungen wie Pflegeheimen und dem betreuten Wohnen birgt immer die Gefahr, dass die zu Betreuenden medikamentös gefügig gemacht werden sollen. (Wissen Sie über dei alltägliche Realität in solchen Heimen?)
"Das BVerfG-Urteil stärkt die Rechte Betroffener." ??? Nein! Das Urteil stärkt die Befugnisse von Betreuer*innen und der Einrichtungen.
zum Beitrag19.12.2024 , 22:29 Uhr
Erschreckend unpräzise und irreführend, was ich hier lesen muss. "Wann dürfen Menschen zwangsbehandelt werden?" - Schon diese Frage geht am Thema vorbei. Gegenstand des Urteils war nicht das "Wann" sondern das "Wo". Die Fragen, ob, warum oder zu welchem Zweck wir Menschen gegen ihren Willen bzw. ohne ihr ausdrückliches Einverständnis behandeln dürfen, waren meines Wissens nicht Gegenstand der Verhandlung. Eine "Notwendigkeit" der Zwangsbehandlung wurde schlicht vorausgesetzt und nicht hinterfragt. Jede medizinische Behandlung ist eine Körperverletzung. Ich kann - ausreichend informiert - einer solchen Körperverletzung zustimmen. Ich kann einverstanden sein mit der Behandlung. Ich kann mein Einverständnis erklären. Ich kann mich behandeln lassen - selbst, wenn diese Behandlung mir nix bringt oder mir langfristig schadet. Dummerweise wird mir sehr schnell eine Einsichtsunfähigkeit attestiert, sobald ich nicht einverstanden bin. Darf man mich zu "Gesundheit" zwingen? Fördert eine Behandlung gegen meinen Willen meine "Gesundheit"? Mit Substanzen, die mich massiv kognitiv beeinträchtigen und meine Lebenserwartung um 15 bis 25 Jahre verringern?
zum Beitrag24.08.2021 , 12:58 Uhr
Sehr viele Menschen glauben, dass Medikamente die beste und wirksamste Hilfe gegen Erkrankungen seien. Wer es schafft, die Eltern mithilfe von psychiatrischem Diagosesprech davon zu überzeugen, dass eine ernsthafte Erkrankung vorliegt, wird sie meist auch dazu bringen, der "notwendigen" Behandlung zuzustimmen.
zum Beitrag24.08.2021 , 12:44 Uhr
Die "klassische Form der Psychiatrie", Kritiker*innen nenne sie auch "gesprächsarme Psychiatrie" setzt auf Diagnose von "Störungen" und deren "Behandlung". Valium und Ritalin sind im Gegensatz zu den neurotoxischen Neuroleptika und den Antidepressiva vergleichsweise harmlos. Da die Ursache der "Störungen" im Gehirn vermutet wird, setzt die "Behandlung" der "Störungen" auch dort an. Die EKT (Elektrokrampftherapie) hat in den letzten Jahren einen ziemlichen Boom erlebt und wird zunehmend eingesetzt. Diese "klassische Form der Psychiatrie" ist präsenter als jemals zuvor, und sie ist sehr erfolgreich: Bei immer mehr Menschen werden immer öfter "Störungen" diagnostiziert und behandelt, der Absatz von Psychopharmaka hat sich vervielfacht und immer mehr Menschen sind nach psychiatrischer Behandlung arbeitsunfähig und reif für die Rente.
zum Beitrag24.08.2021 , 11:51 Uhr
Flächendeckend Medikamente sind nicht nur an Kindern ein Vergehen
zum Beitrag23.08.2021 , 21:43 Uhr
Wen wundert es eigentlich, dass ein Psychiater hauptsächlich Psychopharmaka verschreibt und große Sprüche klopft? Warum wohl fiel es Gerd Postel wohl so leicht, in eine solche Rolle zu schlüpfen?
zum Beitrag12.04.2018 , 11:09 Uhr
Es ist pure #Propaganda, einem drittel der Bevölkerung "psychische Erkrankungen" zuzuschreiben...
Menschen als "psychisch Kranke" zu bezeichnen bzw. zu klassifizieren ist per se stigmatisierend. Schöne Worte gegen die "Stigmatisierung psychisch Kranker" sind ein üblerer Witz.
Klar hat er recht damit, dass die Zuschreibung "psychisch krank" nicht zur Erklärung von Verbrechen herhalten darf.
Der Satz "Menschen mit psychischen Erkrankungen, und dazu zählt zeitweise jeder Dritte in Deutschland, dürfen (...) nicht unter Generalverdacht gestellt werden." hört sich auch gut an, wenn mensch gelernt hat, sich über "psychische Erkrankung" zu definieren.
Deister schreibt: "Studien und Statistiken belegen, dass es in der Regel andere Faktoren sind, die zu einer solchen Tat führen – (...)" aber unterschlägt dabei, dass bei so gut wie allen #Amoktaten #Antidepressiva mit im Spiel waren !!!
Die Behauptung "Eine adäquate Ursachenzuordnung kann deshalb erst nach fundierter psychiatrischer Diagnose erfolgen" ist in diesem Zusammenhang nicht nur fragwürdig, sondern gruselig. Will er etwa einem Toten eine "fundierte psychiatrische Diagnose" erstellen?
Psychiatrische Diagnosen sind nicht valide und kaum treffsicherer als Würfeln. Soll also die "adäquate Ursachenzuordnung" ausgewürfelt werden? Warum denkt der Psychiater, dass sein Berufsstand dafür zuständig sei?
Im nächsten Absatz äußert er dann sehr deutlich worum es ihm geht: Wir sollen uns durch die öffentliche Diskussion nicht davon abschrecken lassen, uns als "psychisch krank" zu sehen und uns möglichst frühzeitig und kontinuierlich behandeln lassen.
Kein Wort darüber, dass psychiatrische Behandlung oftmals zu Chronifizierung von Problemen führt, die ohne "Behandlung" viel nachhaltiger gelöst werden könnten.
Der psychiatrische Chef-Lobbyist nutzt die Tragödie für die Forderung nach einer "verantwortungsbewusste Aufklärung durch Fachexperten, Medien und Behörden", damit auch Sie sich lieber heute als morgen behandeln lassen
zum Beitrag