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26.08.2026 , 17:00 Uhr
grundsätzlich bedaure ich Ihre Situation. Ich habe mehr Ahnung als sie denken. Ich arbeite auf einem Amt in einem fachdienst. Ich denke zum einen hat Ihre Tochter einen Rechtsanspruch auf eine schulbegleitung bzw. inklusive Beschulung. Ich hätte sie ihr gewährt. Ich finde es schlimm was ihr Amt macht. Es gefährdet sicher auch die Entwicklung ihres Kindes und ihre Belastbarkeit. Jeder Anwalt hätte denen ordentlich was erzählt...gut jetzt sind sie an die presse. Andereseits schein mir doch eine Sozial-emotionale problematik vorzuliegen und mich hat bei dem Artikel gestört, dass die option einer sonder-/Förderschule grundsätzlich verschwiegen wurde bzw. Diese derzeit abgebaut werden aufgrund dieses falschen Inklusionsgedanken. Es ist keine inklusion wenn man in einem system eine 1zu1 betreuung braucht. Ich persönlich habe auch schon schulbegleitungen an sonderschulen genehmigt, wenn der Schulbesuch anders nicht möglich war. Aber dieser inklusive bildungsanspruch treibt seltsame Blüten wie die inklusive beschulung von geistig behinderten an Gymnasien. Das wollte ich einfach auch erwähnen. Ihrer Tochter und Ihnen alles Gute. Hoffentlich ein guten Start ins neue Schuljahr.
zum Beitrag26.08.2026 , 09:51 Uhr
So sieht es aus. Dass schon von Prozenten an Behinderung gesprochen wird, enttarnt die Laien. Es heißt Grad der Behinderung und sagt fast nichts über die Beschukbarkeit aus Förderschulen sind oft die geeigneteren Lernorte und werden teilweise aufgrund einer Utopie abgeschafft...zu Lasten der Kinder.
zum Beitrag25.08.2026 , 07:45 Uhr
Vermutlich war es so, dass das Kind auch auf eine Förderschule hätte gehen können, aber die Mutter die inklusive Beschulung wünschte und dies konsequent durchzog. Ein Stück weit zu Lasten ihres Kindes. Auch zu einem späteren Zeitpunkt wäre dies möglich gewesen, anstatt es zuhause zu lassen. Grundsätzlich sehe ich individuelle Schulbegleitung kritisch (das ist eben nicht inklusiv), aber sie sind notwendig, wenn Situationen eskalieren-meist bei Autisten. Absurd wir es jedoch wenn kinder mit geistiger behinderung am Gymnasium zieldifferent mit schulbegleiting beschult werden, was so rechtlich erstritten wurde und tatsächlich stattfindet. Grundsätzlich bräuchte es eine Umstrukturierung der Schulen, wie es beschrieben wurde. Teilweise kann es an Förderschule auch sehr nett sein...da werden die Kinder entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert.
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