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14.05.2017 , 15:24 Uhr
Ein Missverständnis liegt hier wohl keineswegs vor...
Legen sie (und das Gericht) doch sehr bewusst einen sehr weitgehenden Begriff von Beendigung der Hilfebedürftigkeit an durh verlassen des Landes (bei dieser Verweildauer ist von einem gefestigten Lebensmittelpunkt auszugehen).
Ein Begriff der deutlich über die üblichen Mitwirkungspflichten hinausgeht z.B. Aufnahme einer Beschäftigung etc.. Besonders wenn berücksichtigt wird, dass es z.B. der Arbeitsagentur im Rahmen der Mitwirkung nicht möglich ist eine Person aufzufordern nach Schwäbisch Hall zu ziehen, nur weil dort die Hilfebedürftigkeit beendet werden würde... (Freie Wahl des Wohnorts als geschütztes Gut)
Wenn Sie im o.g. Beispiel allerdings einen Regelungsbedarf sehen, würde ich nicht von einem Missverständnis reden, sondern von unterschiedlichen politischen Standpunkten. Standpunkte, die ich bereits im vorangegangenen Kommentar skizziert habe.
zum Beitrag14.05.2017 , 15:01 Uhr
Diese Argumentation ist nicht schlüssig.
Wichtig nochmals zu betonen, die betroffene Person handelt nicht strafrechtlich relevant, es betrifft hier eine fehlende Mitwirkung. Eine Mitwirkung die sich aus der fehlenden Möglichkeit ergibt bestimmte Verwaltungsschritte (Ausreise) einzuleiten. Die Person verstößt gegen kein Gesetz mit ihrer fehlenden Mitwirkung! Das einzige Problem ist, die soziale Schicht, der die Person angehört. Denn Mitwirkungspflichten (bekannt aus dem Sozialgesetzbuch) greifen in der Mehrzahl nur für Personen die direkt von Transferleistungen abhängig sind, andere Leistungen werden - (Achtung Vermutung!) aufgrund der
gesellschaftlichen Position - nicht mit Mitwirkungspflichten belegt (Subventionen etc.). Ein Beispiel das die Absurdität dieses Handelns verdeutlicht: Der Logik folgend, könnte der Staat morgen beschließen, alle Raucher aufzufordern das Rauchen einzustellen, als Begründung werden die hohen gesellschaftlichen Kosten genannt. Ein nicht Folgeleisten hätte die Beschlagnahmung des Vermögens zur Folge, um sie zur Mitwirkung zu ermutigen. Es würde mich doch sehr interessieren ob ihr:
"Das kann aber nicht heißen das Entscheidungen einfach nicht durchgesetzt werden, weil sie einem politisch nicht passen."
hier immer noch greift...
Mit freundlichen Grüßen
zum Beitrag13.05.2017 , 14:37 Uhr
Welche Kurzsichtigkeit der Autor offenbart. Klar, wenn man aufgrund einer gesättigten bürgerlichen Existenz, die Lebensrealität von Millionen von Mitbürgern in miesen Jobs aus den Augen verliert. Es ist das altbekannte Spiel die Armen untereinander auszuspielen, schön das die taz auch hier fröhlich mitspielt. Im obigen Artikel verkommt das Existenzminimum zu einem Privileg, was sich durch wohlfeiles Verhalten verdient werden muss. Ein Verhalten das nicht illegal ist, lediglich nicht der gesellschaftlich aktzepierten Norm entsprechend! Wenn ich am Montag ne Sanktion vom Jobcenter bekomme, entspringt diese der gleichen Logik. Es ist die Logik, die bis in die 60er Jahre Arbeitshäuser ermöglichte. Aber warum sollte sich Blatt wie die taz die Mühe machen, eine gesellschaftliche Perspektive einzunehmen. Hauptsache das Feindbild wird bedient und das steht Unten, ob Flüchtling, HartzIV oder prekär beschäftigt, egal, hauptsache sie verhalten sich wohlgefällig und halten die Klappe!
zum Beitrag