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08.01.2025 , 17:53 Uhr
Der Hinweis (ich spitze zu) "Sonst würde die religiöse Bildung in den Kirchen stattfinden und das wäre nicht gut" ist auf alle Fälle ein interessantes Argument. Religionsunterricht - in der aktuellen säkularisierten Fassung - um die religiöse Indoktrination in den Kirchen durch kritische Reflexion zu kontrastieren? Das ist sicherlich nicht das Hauptargument der Kirchen für staatlichen Religionsunterricht. Stefan Kühl
zum Beitrag08.01.2025 , 17:52 Uhr
Zur FRage, ob man nicht generell die Schulpflicht in Frage stellen sollte. Es gab historisch gute Grunde für eine allgemeine Schulpflicht. Die musste damals gegen den Willen der Eltern, die eher den Zwang sahen, ihre Kinder in Fabriken oder auf dem Feld arbeiten zu lassen, durchgesetzt werden. Aktuell fällt es schwer, gegen eine allgemeine Schulpflicht zu argumentieren, wenn man nicht auf die Vermittlung von Grundfertigung wie Lesen, Schreiben und Rechnen verzichten will. Didaktisch stellt sich Herausforderung, wie man unter Bedingung von Zwang sinnvoll Inhalte vermitteln kann. Noten als (Druck-)Mittel zur Erzeugung von Lernbereitschaft bringen vielfältige ungewollte Nebenfolgen mit sich. Stefan Kühl
zum Beitrag08.01.2025 , 17:51 Uhr
Das interessanteste Argument für einen staatlichen Religionsunterricht ist, dass dieser - egal ob es um den Protestantismus, Katholizismus, das Judentum oder den Islam geht - "entradikalisierend" wirken kann. Das ist aber als offizielle Begründung schwer zu verargumentieren, weswegen man sich dann im öffentlichen Diskurs eher auf Argumente wie ein "Raum für die Diskussion großer persönlicher und gesellschaftlicher Fragen" zurückzieht. Aber warum dieser "Raum" dann in einem nach Religionen getrennten Setting stattfinden soll ist mehr als erklärungsbedürftig.
zum Beitrag08.01.2025 , 17:50 Uhr
Das historisch zu erklärende Festschreiben des Religionsunterrichts als (einziges) verpflichtendes Schulfach im Grundgesetz ist für mich kein prinzipielles Gegenargument. Gesetze - auch das Grundgesetz - kann man ändern.
Der zentrale Artikel zu Religion ist nicht der § 7 (3) zum Religionsunterricht, sondern der § 4 (1) "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."
Interessant ist, dass der $ 7 (3) des Grundgesetzes jetzt schon eine Abschaffung des Religionsunterrichts in staatlichen Schulen ermöglicht "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach."
Frage an die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder: "Ist es nicht prinzipiell eine gute Idee, wenn alle staatliche Schulen in religiösen Fragen bekenntnisfreie Schulen wären?"
weltanschauungsrec...ntnisfreie-schulen
Stefan Kühl
zum Beitrag08.01.2025 , 17:50 Uhr
Herzlichen Dank für die konstruktive und informierte Diskussion des Artikels. Das war die Hoffnung.
Zum Verständnis des Verpflichtungsgrades des Religionsunterrichts. Der § 7 (2) des Grundgesetzes gibt den Eltern das Recht, über die Teilnahme am Religionsunterricht zu bestimmen. Es geht bei meinem Argument nicht um die Opt-Out-Klausel des Grundgesetzes. In dem Moment, in dem sich die Eltern für katholischen oder evangelischen Religionsunterricht entscheiden, fällt die Teilnahme unter die Schulpflicht. Die Kinder haben am Religionsunterricht teilzunehmen. Die soziologische interessante Frage an die Theologie und die Erziehungswissenschaft, ob diese Form von organisierten Zwang einen sinnvoll Zugang zu Religion ermöglicht. Stefan Kühl
zum Beitrag17.10.2016 , 21:03 Uhr
nur in alle Kürze: Das Argument im Artikel geht wie folgt:
In der Bibel, der Dianetik und den MEW finden sich keine (!) Anleitungen für einzelne Handlungen.
Aber es gibt jeweils Gruppen, die so tun als wenn sich daraus konkrete Handlungen ableiten lassen (Richtungen innerhalb der evangelikalischen Bewegung, Scientology Church, bestimmte K-Gruppen).
Also zur Beruhigung: An dieser Stelle keine Kritik an den Urtexten, sondern nur an der Auslegung durch einzelne Richtungen innerhalb der Bewegungen.
Zu Möglichkeiten und Grenzen marxistischer Kritik siehe ausführlich das letzte Kapitel in Stefan Kühl (2004): Arbeits- und Industriesoziologie (transcript).
zum Beitrag