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19.02.2015 , 18:51 Uhr
Mit dem Begriff "zweifelhafter Freispruch" haben Sie schon das Problem benannt: Der In-dubio-pro-reo-Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" führt zusammen mit den üblichen Beweisproblemen (keine Zeugen) eben oft zu Freisprüchen. Im Rechtsstaat geht das nicht anders, das muss man aushalten, so hart das im Einzelfall sein kann.
zum Beitrag10.05.2014 , 19:40 Uhr
Hier wird ein wichtiges Thema leider wieder mit Geschlechter-Hetze verbunden. Aus meiner Beratungspraxis (familienrechtlich ausgerichtete Kanzlei) kenne ich genauso die Fälle, in denen die Frau Hauptverdienerin ist und damit Benachteiligte der strikten 50/50- bzw. Alles-oder Nichts-Regelung der bisherigen Rechtsprechung ist. In diesen Fällen ist dann der Vater der Nutznießer.
Es gibt auch Gründe für diese Regel, die durchaus am Kindeswohl orientiert sind: Wenn die Eltern sich die Betreuung - und dann auch den Kindesunterhalt - nicht tatsächlich häftig teilen ist es in der Praxis nun einmal meistens so: Derjenige, bei dem die Kinder mehr Alltag verbringen, sorgt auch für Winterschuhe und den neuen Schulranzen. Dass der andere Elternteil die Kinder in der Umgangszeit verpflegt und beherbergt ist in den Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt.
Im Übrigen soll vermieden werden, dass Diskussionen um Umgangszeiten allein des Geldes wegen geführt werden. Dafür gibt es zur Zeit noch keine Lösungen. Eine perfekte Lösung für das Problem wird es auch nicht geben. Zumindest vermeidet die bisherige strikte Regelung, dass es stundenweises Gerangel um die Kinder gibt, um dann nach einem Kinder-Zeit-Stundensatz den Unterhalt zu mindern.
zum Beitrag08.03.2014 , 17:35 Uhr
Es wird immer auf den Egoismus der Leute hingewiesen, die (eigene) Kinder wollen. Dieser Egoismus ist m.E. nicht anders zu werten als der Egoismus, einen Wohnort oder einen Beruf selber wählen zu dürfen. Das ist als Teil der Lebensplanung genauso berechtigt wie der Wunsch, ein eigenes Kind zu bekommen, Schwangerschaft, Geburt und Stillen zu erleben und sein Kind vom ersten Tag an zu kennen.
Das Adoptionsverfahren ist auch für gemischte Paare eine große Zumutung, viele haben auch einfach die recht niedrige Altersgrenze schon überschritten. Adoption stellt eigene Anforderungen an Eltern, und man kann nicht von jedem erwarten, dass er sich den Anforderungen gewachsen fühlt. Im Übrigen ist es nicht richtig, dass es jede Menge elternloser Kinder gäbe, die zur Adoption bereitstünden. Es gibt sehr gute Gründe gegen Auslandsadoptionen. Im Inland deutlich weniger zur Adoption stehende Kinder als adoptionswillige Paare.
Im Übrigen habe ich nicht den Anspruch, Lösungen zu geben. Es ist Aufgabe der Gesellschaft und der Politik, hier Grenzen zu setzen. Das kann man nicht den Betroffenen überlassen.
Insofern hätte Frau Lewitscharoff ohne diese Entgleisungen ja einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte leisten können.
Die Möglichkeit der Spätabtreibung auch gut lebensfähiger behinderter Kinder erfüllt mich persönlich mit Grusel. Als Mutter von vier zufällig völlig gesunden Kindern sehe ich mich aber nicht in der Position, über andere Eltern zu urteilen. Ich habe bestimmte Diagnosemöglichkeiten selber nicht genutzt, weil ich mir eine Entscheidungssituation ersparen wollte.
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